Das Amtsgericht Velbert ist örtlich zuständig für die Städte Velbert (Stadtteile: Langenberg, Neviges, Tönisheide) und Heiligenhaus (Stadtteile: Hetterscheidt, Isenbügel, Oberilp, Unterilp ).
Was im einzelnen vom Amtsgericht Velbert bearbeitet wird, sehen sie bei der Beschreibung der Aufgaben.
Das Amtsgericht Velbert ist nicht zuständig für Insolvenzverfahren und die Führung des Handels- sowie des Vereinsregisters. Diese Aufgaben nimmt zentral das Amtsgericht Wuppertal wahr.
Gravierendere Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender aus unserem Gerichtsbezirk werden vor dem Jugendschöffengericht bei dem Amtsgericht Mettmann verhandelt.
Dafür werden Schöffensachen gegen Erwachsene auch für den Bezirk des Amtsgerichts Mettmann beim Schöffengericht in Velbert bearbeitet.
Für Strafverfahren, in denen der Angeklagte bei Anklageerhebung inhaftiert ist, ist nicht das Amtsgericht Velbert sondern das Amtsgericht Wuppertal zuständig.
Die zuständige Staatsanwaltschaft ist die Staatsanwaltschaft Wuppertal .
Über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts Velbert und über Beschwerden entscheidet das Landgericht Wuppertal ; in Verfahren nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) das Landgericht Düsseldorf Für Berufungen und Beschwerden in Familiensachen ist das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig.
Das Arbeitsgericht Wuppertal kann im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts Velbert auswärtige Sitzungen in Arbeitsgerichtsverfahren abhalten.