Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten.
Im Rahmen der vorbeugenden Rechtspflege werden Angelegenheiten der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit behandelt, wie Vormundschafts-, Grundbuch- und Nachlasssachen.
Weiterere Zweige der Justiz sind zum Beispiel die Gerichtsvollzieher oder die Schiedspersonen.