Neuregelung des Eil- und Bereitschaftsdienstes im Landgerichtsbezirk Wuppertal


Der Eil- und Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Wuppertal wird zum 01.07.2020 beim Amtsgericht Wuppertal zentralisiert.

Für die Erledigung aller unaufschiebbaren Rechtshandlungen ist außerhalb der regulären Dienstzeiten des Amtsgerichts Velbert (werktags von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr) nunmehr ausschließlich das Amtsgericht Wuppertal zuständig, an welches alle Anträge zu richten sind, die den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffen.


Der zentralisierte Bereitschaftsdienst ist für besonders eilige, unaufschiebbare, also unmittelbar zu treffende richterliche Maßnahmen montags bis freitags zwischen 6.00 Uhr und 8.00 Uhr sowie zwischen 16.00 Uhr und 21.00 Uhr sowie an Wochenenden, an Feiertagen und sonstigen dienstfreien Tagen zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr zuständig.

Hierzu wurde eine zentrale Faxnummer unter 0202/4983601 eingerichtet. Zudem besteht in dringenden und unaufschiebbaren Eilfällen die Möglichkeit sich während der Sprechzeiten (samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen in der Zeit von  11.00 Uhr bis 13.00 Uhr) persönlich an das Amtsgericht Wuppertal (Eiland 2, 42103 Wuppertal) zu wenden.