Neuregelung des Eil- und Bereitschaftsdienstes im Landgerichtsbezirk Wuppertal


Der Eil- und Bereitschaftsdienst im Landgerichtsbezirk Wuppertal wird zum 01.07.2020 beim Amtsgericht Wuppertal zentralisiert.

Für die Erledigung aller unaufschiebbaren Rechtshandlungen ist außerhalb der regulären Dienstzeiten des Amtsgerichts Velbert (werktags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr) nunmehr ausschließlich das Amtsgericht Wuppertal zuständig, an welches alle Anträge zu richten sind, die den Eil- und Bereitschaftsdienst betreffen.


Der zentralisierte Bereitschaftsdienst ist für besonders eilige, unaufschiebbare, also unmittelbar zu treffende richterliche Maßnahmen montags bis freitags zwischen 6:00 Uhr und 8:00 Uhr sowie zwischen 16:00 Uhr und 21:00 Uhr sowie an Wochenenden, an Feiertagen und sonstigen dienstfreien Tagen zwischen 6:00 Uhr und 21:00 Uhr zuständig.

Hierzu wurde eine zentrale Faxnummer unter 0202 498-3601 eingerichtet. Zudem besteht in dringenden und unaufschiebbaren Eilfällen die Möglichkeit sich während der Sprechzeiten (samstags und an sonstigen dienstfreien Werktagen in der Zeit von  11:00 Uhr bis 13:00 Uhr) persönlich an das Amtsgericht Wuppertal (Eiland 2, 42103 Wuppertal) zu wenden.