Durch das „Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten“ vom 10.10.2013 (eJustice-Gesetz), das „Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 05.07.2017“ sowie das „Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsverordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.2016“ ist der elektronische Rechtsverkehr seit dem 01.01.2018 kraft Gesetzes bundesweit flächendeckend eröffnet. Er betrifft dann alle Gerichte und nahezu alle Verfahrensarten.

Dies bedeutet, dass beispielsweise in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen Schriftstücke den Gerichten elektronisch eingereicht werden können. In Zivilsachen wird darüber hinaus seit dem 15.03.2021 die so genannte führende elektronische Akte eingesetzt.

Wenn Sie Dokumente elektronisch senden, bitte ich Ihr besonderes Augenmerk auf die enthaltenen Informationen über die erforderlichen Angaben bei der Versendung elektronischer Nachrichten (Metadaten) sowie die  Namenskonvention externer Link, öffnet neues Browserfenster für die versendeten Dateien zu legen. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre elektronische Sendung schnellstmöglich zugeordnet und der zuständigen Abteilung vorgelegt werden kann.

Nähere Informationen entnehmen Sie dem  Justizportal Nordrhein-Westfalen.externer Link, öffnet neues Browserfenster